Behandlungskosten |
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Ich rechne die für Sie entstehenden Behandlungskosten nach der
aktuellen Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH
1985) ab.
Die privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten in der
überwiegenden Mehrheit aller Fälle - in
Abhängigkeit des vom Patienten gewählten Tarifes. Die
gesetzlichen Krankenversicherungen tragen die Behandlung im
Regelfall leider nicht; es gibt jedoch Zusatzversicherungen privater
Anbieter, die eine Kostenübernahme gewährleisten
können.
Bei beihilfeberechtigten Patienten bieten private Anbieter zudem
eine entsprechende Zusatzversicherung an, die für eine
vollständige Übernahme der Kosten beitragen.
Unabhängig davon besteht häufig die Möglichkeit, die
Behandlungskosten steuerlich geltend zu machen.
Fragen Sie bitte diesbezüglich Ihren Steuerberater.
Um Ihnen erläutern zu können, mit welchen Erstattungen Sie
durch Ihre private oder Zusatz-Versicherung rechnen können,
bringen Sie bitte Ihre Versicherungsunterlagen zur Behandlung mit.
Erstattung alternativer Medizin
Die privaten Versicherer müssen die Kosten für
alternative Heilmittel und Heilmethoden auch außerhalb
spezifischer Vereinbarungen für die Behandlung beim
Heilpraktiker erstatten. Dies trifft immer dann zu, wenn sich
diese in der Praxis als ebenso Erfolg versprechend bewährt
haben, wie schulmedizinische Mittel, oder wenn sie im Rahmen der
Behandlung unheilbarer Krankheiten auf Linderung abzielen.
Dies entschied der Bundesgerichtshof im Rahmen der Klärung
Von Vertragsbedingungen mit folgender Begründung:
Bei unheilbaren und nicht erforschten Krankheiten, für
deren Behandlung weder Schul- noch Alternativmedizin Erfolg
versprechende Methoden entwickelt haben, stehen beide
Behandlungsansätze gleichrangig nebeneinander und müssen
deshalb - vorausgesetzt, sie sind medizinisch notwendig - von
privaten Kassen entsprechend erstattet werden.
Quelle: Bundesgerichtshof, Az.: IV ZR 60/01 und 119/01 |
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